UNSERE RECHTSGEBIETE

Unsere Rechtsgebiete richten sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmer. Als Träger eines öffentlichen Amtes, ist dem Notar die staatliche Autorität übertragen, Urkunden zu errichten. Dabei gewährt er außerdem deren Echtheit, Beweiskraft und Aufbewahrung. Der Notar ist vom Gesetz verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein. Darüber hinaus bietet er ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an – unter Berücksichtigung zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten sowie der steuerlichen Seite der Vorgänge. So kann er eine für alle Beteiligten optimale, sichere und kostengünstige Lösung erstellen.
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PRIVATKUNDEN

Rechtsverbindlichkeit in privaten Angelegenheiten

Kaufverträge mit treuhändiger Kaufpreisabwicklung
Schenkungsverträge
Beglaubigungen
Miet- und Pachtverträge
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Testamente und Erbverträge
Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
Grundbuchseinsicht und Grundbuchseingaben
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UNTERNEHMEN

Notariat und Wirtschaft: Vertrauen Sie auf fundierte Partnerschaft!

Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründung von Personengesellschaften
Firmenrechtliche Beratung / Einsicht ins Firmenbuch
Umgründung
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ALS GERICHTSKOMMISSÄR

 
Verlassenschaftsabhandlungen
Beginnend mit der Todesfallaufnahme und der Beratung im Zusammenhang mit der Erbantrittserklärung bereiten wir die Einantwortung des Nachlasses an die Erben vor.
Grundbuch- und Firmenbuchabfragen
Das Grundbuch und das Firmenbuch sind in Form elektronischer Datenbanken geführt. Wir fertigen als Gerichtskommissär amtliche Auszüge aus dem Grundbuch oder Firmenbuch an und bestätigen durch Siegel und Unterschrift die Echtheit des Auszuges und Inhalts.
 

Kostenlose Erstberatung vereinbaren: 0650/274041301/9974189